ALLGEMEINEGESCHÄFTSBEDINGUNGEN

LUDWIG GASTRO GMBH

Stand Oktober 2022

  1. Geltungsbereich
  2. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Ludwig Gastro GmbH abgegebenen Angebote und abgeschlossenen Verträge über die entgeltliche Überlassung von Räumlichkeiten und Separées. Als Betreiberin des Marooush gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen auch für unsere Tätigkeiten unter diesen geschäftlichen Bezeichnungen und in diesen Räumlichkeiten und Separées. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen und Separées der Ludwig Gastro GmbH zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Dinner, Hochzeiten, Geburtstage, Events und Präsentationen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Ludwig Gastro GmbH. Teilweise vermittelt Ludwig Gastro GmbH den Kontakt zu Dritten, z.B. Technik, Künstlern und anderen Unterhaltern für eine Veranstaltung. Es obliegt allein dem Kunden, einen Vertragsschluss mit diesen Personen herbeizuführen. Eine Haftung für die Leistung des Dritten wird nicht durch die Ludwig Gastro GmbH übernommen.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn wir diese vorher ausdrücklich schriftlich bestätigen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden keine Anwendung. Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages akzeptiert der Veranstalter, den Geltungsbereich und die nachstehenden allgemeinen Bedingungen, dies gilt auch für den Fall, dass der Veranstalter in seinen AGBs eine solche Anwendungsklausel benutzt.

 

  1. Vertragsabschluss und Hinweispflicht
  2. Ludwig Gastro GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von Ludwig Gastro GmbH zugesagten Leistungen zu erbringen. Alle unsere Angebote, insbesondere solche in Werbeunterlagen oder im Internet sind unverbindlich. Sie sind rechtlich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes anzusehen. Angebote des Kunden sind angenommen, wenn wir diese schriftlich bestätigen oder diese unverzüglich nach Abgabe des Angebotes bzw. termingemäß ausgeführt werden.
  3. Der Kunde ist verpflichtet uns unaufgefordert, spätestens bei Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, sofern die Inanspruchnahme der Leistungen geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von uns in der Öffentlichkeit zu gefährden. Mündliche Absprachen sind bis zur mindestens textlichen Bestätigung (also auch per Fax oder E-Mail) unverbindlich. Ein Angebot und die darin angegebenen Preise gelten vorbehaltlich einer verbindlichen Bestellung. Verändern sich zwischen Angebotslegung und verbindlicher Bestellung die Auswahl oder Preise für Speisen oder Getränke (zB. weil die Menüauswahl erst zu einem späteren Zeitpunkt abschließend festgelegt wird), sind die neuen Preise für die verbindliche Auswahl zugrunde zu legen, worauf der Kunde im Vorfeld hingewiesen wird.

III. Leistungen, Preise, Zahlungen, Abrechnung

  1. Die fristgerechte Einhaltung unserer Leistungen setzt die Erfüllung, Vertrags- und Mitwirkungspflichten des Kunden voraus; insbesondere die Leistung einer vereinbarten Anzahlung und die rechtzeitige Zurverfügungstellung von erforderlichen Unterlagen und Angaben durch den Kunden.
  2. Sofern wir für den Kunden Leistungen und Auslagen an Dritte erbringen, hat uns der Kunde diese zu erstatten. Musiker- und Künstlergagenwerden über Ludwig Gastro GmbH abgerechnet. Eventuell anfallende GEMA-Gebühren werden ebenfalls in Rechnung gestellt.
  3. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung des Kundenmehr als 4 Monate, so behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise den marktüblichen Preiserhöhungen anzupassen, wenn nach Vertragschluss Kostensteigerungen, insbesondere Steigerungen von Lebensmittel- und Personalpreisen eintreten oder die gesetzliche Umsatzsteuer erhöht wird. Handelt der Kunde bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (Unternehmer), so kann die gesetzliche Umsatzsteuer jederzeit angepasst werden, wenn diese sich ändert.
  4. Die Preise können von uns ferner geändert werden, wenn der Kunde nach Vertragsabschluss Änderungen an der Anzahl der Gäste und des Leistungsumfangs wünscht und wir dem zustimmen.
  5. Für eine Exklusivreservierung unserer Räume und Separées setzen wir einen Mindestumsatz bei Veranstaltungen in den verschiedenen Bereichen voraus. Der Mindestumsatz ist dabei der Betrag, der in jedem Fall zur Zahlung fällig wird, auch wenn der tatsächliche Verzehr am Veranstaltungstag unterhalb dieses Betrages liegt.
  6. Wir sind berechtigt, Reservierungen von Räumen und Separées, insbesondere für Veranstaltungen von einer angemessenen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Ist im Vertrag nichts gesondert vereinbart, kann bei der Anmietung eines Raumes der vertraglich vereinbarte Mindestumsatz als Vorauszahlung verlangt werden. Die Vorauszahlung muss spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn auf unserem Konto eingegangen sein. Erfolgt die Reservierung der Veranstaltung in einem Zeitraum, der kürzer ist als 4 Wochen vor dem Veranstaltungsdatum, ist die Vorauszahlung sofort zur Zahlung fällig. Erfolgt die Vorauszahlung nicht fristgemäß, sind wir berechtigt von der Buchung zurückzutreten.
  7. Ist eine Leistung von uns nach Personen berechnet, so muss uns die genaue Personenzahl 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn vorliegen. Die Abrechnung sämtlicher Leistungen, die pro Person berechnet werden, erfolgt auf der Grundlage der zuletzt fristwahrend genannten Personenzahl, bzw. wenn keine Mitteilung fristwahrend erfolgt, auf Grundlage der in der Reservierung bzw. Buchung genannten Zahl. Übersteigt die tatsächliche Personenzahl an der Veranstaltung die zuletzt verbindlich genannte Anzahl an Personen, so ist diese für eine Abrechnung maßgebend.
  8. Für Servicemitarbeiter erheben wir ab 1:00 Uhr einen Nachtzuschlag von 27,00 EUR pro Stunde/Mitarbeiter.
  9. Die Inanspruchnahme unseres Personals bei eigenen Leistungen des Veranstalters, z.B. Unterstützung bei der Dekoration oder Anlieferungen, wird gesondert mit 27,00 EUR pro Mitarbeiter und Stunde berechnet.
  10. Das Einbringen von Speisen und Getränken durch den Veranstalter ist nur mit unserer vorherigen Erlaubnis gestattet. Für eingebrachten Wein berechnen wir in diesen Fällen ein Korkgeld pro Flasche, dieses ist abhängig von dem jeweiligen Wein. Für eingebrachten Kuchen ein Gedeckpreis von 3,50 EUR pro Person.
  11. Gelangt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so hat er nach der ersten Mahnung für jede weitere Mahnung Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR an uns zu erstatten. Der Nachweis, dass uns keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden sind, steht dem Kunden frei.
  12. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber uns aufrechnen.

Rechnungen von Ludwig Gastro GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Ludwig Gastro GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Es gelten die gesetzlichen Verzugsregeln.

Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von Ludwig Gastro GmbH aufrechnen oder mindern.

 

  1. Rücktritt des Kunden (Abbestellung/Stornierung) / Nichtinanspruchnahme unserer Leistungen
  2. Von uns bestätigte Reservierungen sind grundsätzlich für den Kunden verbindlich. Im Falle der Stornierung einer Veranstaltung durch den Kunden nach Vertragsabschluss, jedoch bevor diese zur Ausführung gelangt, hat der Kunde uns folgende Stornogebühren ausgehend vom bestätigtem Angebot zu bezahlen:

 

bis zur 12. Woche vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Entschädigungsgebühr 25% für sämtliche vertraglich vereinbarten Leistungen

Ab der 12. Woche vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Entschädigungsgebühr 50% für sämtliche vertraglich vereinbarten Leistungen

Ab der 8. Woche vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Entschädigungsgebühr 75% für sämtliche vertraglich vereinbarten Leistungen

Ab der 4. Woche vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Entschädigungsgebühr 85% für sämtliche vertraglich vereinbarten Leistungen

Ab der 3. Woche vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Entschädigungsgebühr 90% für sämtliche vertraglich vereinbarten Leistungen

Ab der 1. Woche vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Entschädigungsgebühr 95% für sämtliche vertraglich vereinbarten Leistungen

 

Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Schaden überhaupt nicht oder nicht in der angegeben Höhe entstanden ist.

Sofern zwischen Ludwig Gastro GmbH und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Ludwig Gastro GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber Ludwig Gastro GmbH ausübt. Es gelten dann sowie in allen weiteren Fällen die nachfolgenden Ziffern 2-4.

  1. Wird die Zustimmung von Ludwig Gastro GmbH nicht erteilt, löst ein Rücktritt des Kunden eine Entschädigungsgebühr bezogen auf sämtliche vereinbarten Leistungsbestandteile (z.B. Raummiete, Mindestumsatz, Pax, Catering, Equipment, Mobiliar usw.) aus. Wurde im Zeitpunkt der Stornierung vom Kunden keine verbindliche Speise-/Getränkeauswahl getroffen, wird für die Entschädigungsgebühr die mittlere Preiskategorie je Gast auf Speisen und Getränke zugrunde gelegt.

 

  1. Behandlung von Optionen des Kunden; Rücktritt durch uns bei Veranstaltungen
  2. Ist dem Kunden von uns für einen bestimmten Veranstaltungstermineine Option zur Reservierung eingeräumt worden, so muss der Kunde für eine verbindliche Reservierung die Option innerhalb der Frist ausüben. Erfolgt keine Erklärung innerhalb der Frist, verfällt die Möglichkeit der Reservierung für den Termin, der für Dritte freigegeben wird. Erhalten wir für den Veranstaltungstermin einen Reservierungswunsch eines Dritten, so hat der Kunde auf Anfrage von uns innerhalb von zwei Tagen ab Erhalt der Anfrage uns gegenüber zu erklären, ob er die Option ausübt. Erfolgt keine Erklärung, verfällt die Option mit Ablauf des zweiten Tages unserer Anfrage.
  3. Ist dem Kunden schriftlich im Vertrag ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt worden, von einer verbindlichen Reservierung in einer bestimmten Frist kostenfrei zurückzutreten, so sind auch wir berechtigt, gegenüber dem Kunden von der verbindlichen Reservierung unentgeltlich innerhalb der Frist zurückzutreten, wenn der Kunde auf Anfrage

von uns auf das Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

  1. Ferner sind wir berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten – insbesondere, falls
  2. Höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
  3. Reservierungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden.
  4. Wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Inanspruchnahme der Leistung durch den Kunden den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von uns in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von uns zuzurechnen ist.
  5. Ein Fall einer unberechtigten Unter- und Weitervermietung von Räumen an Dritte vorliegt.
  6. Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- oder ähnliche Veranstaltungen, können wir unterbinden, bzw. Abbrechen.
  7. Erfolgt durch uns ein Rücktritt gegenüber dem Kunden, bleibt davon das Recht zur Geltendmachung eines Schadens unberührt. Wir sind berechtigt, den Schaden gemäß den Stornobedingungen unter IV. zu pauschalieren. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Schaden überhaupt
  8. Bereitstellung der Räumlichkeiten, -übergabe und -rückgabe
  9. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Räume, wenn diese nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart sind.
  10. Unsere Räumlichkeiten dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung für Vorstellungsgespräche, Verkaufs- oder ähnliche Veranstaltungen genutzt werden. Auch darf für die Nutzung unserer Räumlichkeiten ohne unsere Zustimmung nicht öffentlich eingeladen werden.
  11. Gebuchte Räumlichkeiten stehen dem Kunden ab der vertraglich vereinbarten Uhrzeit zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
  12. Sollten Änderungen bei der Bestuhlung bzw. des Set–up am Veranstaltungstag gewünscht sein, behalten wir uns vor, hierfür eine Gebühr von € 50,00 in Rechnung zu stellen. Kurzfristige Änderungen bei der Bestuhlung können aus betrieblichen Gründen gegebenenfalls nicht durchgeführt werden.

Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist Ludwig Gastro GmbH in diesem Zeitraum ebenfalls berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von Ludwig Gastro GmbH auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 5 verlangte Vorauszahlung nicht rechtzeitig geleistet, so ist Ludwig Gastro GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

VII. Haftung

  1. Im Fall einer Pflichtverletzung haften wir auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz – vorbehaltlich der weiteren vertraglichen und gesetzlichen Haftungsvoraussetzungen – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht, sofern die Pflichtverletzung eine wesentliche Vertragspflicht (Vertragspflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen) oder Garantie betrifft oder zu einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führt.
  2. Bei einer Haftung wegen fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ist die Haftung auf denjenigen Schaden beschränkt, der bei Vertragsschluss vertragstypisch vorhersehbar war.
  3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten.
  4. Mitgeführte Ausstellung- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im jeweiligen Restaurant. Ein Verwahrungsvertrag bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung. Wir übernehmen für Verlust, Untergang oder Beschädigung eine Haftung nur nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen Ziffer 1 bis 3.
  5. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige von den Kundeneingebrachten Gegenstände haben den brandschutztechnischen Anforderungen und sonstigen behördlichen Vorschriften zu entsprechen. Wir sind berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so sind wir berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit uns abzustimmen. Eine Haftung für Verlust, Untergang oder Beschädigung besteht nur nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen Ziffer 1 bis 3.
  6. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, dürfen wir die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, können wir für die Dauer des Verbleibens eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dieser Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  7. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Wir bewahren die Sachen drei Monate nach Veranstaltungsende auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Eine diesbezügliche Haftung von uns erfolgt nur nach Maßgabe der Ziffern

1 bis 3.

  1. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude und Inventar, die durch seine Gäste, seine Besucher, seine Mitarbeiter, sonstige Dritte auss einem Bereich oder ihm selbst verursacht werden.
  2. Bei Veranstaltungen, bei denen wir der Veranstalter sind, übernehmen wir ebenfalls eine Haftung nur nach Maßgabe der Ziffern 1 bis 3.
  3. Soweit wir für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschaffen, handeln wir im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet dem Dritten für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe.

Er stellt uns von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

  1. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kundenunter Nutzung des Stromnetzes von uns bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Diese kann von der kostenpflichtigen Beistellung eines Technikers abhängig gemacht werden. Durch die bei der Verwendung dieser Geräte auftretenden Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen von uns gehen zu Lasten des Kunden, soweit wir diese nicht nach Maßgabe der Ziffer 1 bis 3 zu vertreten haben. Die durch die Verwendung der Anlagen entstehenden Stromkosten dürfen wir pauschal erfassen und berechnen.
  2. Störungen an von uns zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit wir diese Störungen nicht nach Maßgabe der Ziffer 1 bis 3 zu vertreten haben.
  3. Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.
  4. Die Verjährungsfrist für sämtliche Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, beträgt 12 Monate, soweit wir nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder für Schäden aus der Verletzung von leben, Körper oder der Gesundheit haften. Ludwig Gastro GmbH kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

Auf- und Abbauarbeiten sind stets unter Einhaltung sämtlicher öffentlich-rechtlicher Schutzvorschriften (z.B. Lärmschutz VO, sowie unter größtmöglicher Beachtung nachbarrechtlicher Interessen durchzuführen. Arbeiten in allen Bereichen sind in der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr generell untersagt.

  1. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
  2. Soweit nicht anders vereinbart, ist eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 10% bis 5 Werktage vor der Veranstaltung möglich. Bei späteren oder umfangreicheren Reduzierungen der Teilnehmerzahl gelten die Regelungen gemäß IV.
  3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
  4. Die Mindestsumme der einzelnen Räumlichkeiten kann nicht unterschritten werden.
  5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt Ludwig Gastro GmbH diesen Abweichungen zu, so kann Ludwig Gastro GmbH die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, Ludwig Gastro GmbH trifft ein Verschulden an der zeitlichen Verschiebung.

VII. Sonstige Gewerbebetreibende

Ohne schriftliche Einwilligung der Ludwig Gastro GmbH, darf der Kunde keine Gewerbebetreibenden (Fotografen, Blumenverkäufer, Schausteller, Zeitungshändler usw.) zu seinen Veranstaltungen bestellen.

VIII. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kundensind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Berlin.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Berlin. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
  4. Auf die Rechtsbeziehung zum Kunden findet deutsches Recht Anwendung.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine neue Regelung vereinbaren, die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahekommt.
  6. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt Ludwig Gastro GmbH diesen Abweichungen zu, so kann Ludwig Gastro GmbH die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, Ludwig Gastro GmbH trifft ein Verschulden an der zeitlichen Verschiebung.