Dürfen Jugendliche ohne Begleitung nach Mitternacht bleiben?: Frequently Asked Questions

In bestimmten Fällen ja. Dies ist nach dem Jugendschutzgesetz § 4 (1) bei Begleitung durch eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person gestattet. Eine entsprechende Genehmigung (sog. „Muttizettel“) mit Ausweiskopie der Erziehungsberechtigten sollte dann mitgeführt werden.

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