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Fragen und Antworten
FAQs
In unseren FAQ’s finden Sie alle Antworten auf Fragen, die von unseren Gästen häufig gestellt werden, die sich so oftmals am schnellsten klären lassen. . Für weitere Infos sind wir auch gerne telefonisch erreichbar.
Bitte nehmt mit uns Kontakt auf, sollte etwas verloren gegangen sein: [email protected] oder 030 887 118 335
Das Marooush ist weitestgehend barrierfrei. Wir empfehlen bei der Reservierung darauf hinzuweisen, wenn ein Gast mit einem Rollstuhl kommen möchte, damit wir diesen entsprechend platzieren und ihm ggf. assistieren können.
Der Aufenthalt ist Jugendlichen ab 16 Jahren nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) § 5 (1) längstens bis um 24 Uhr gestattet. Nach § 9 JuSchG ist zudem das Trinken alkoholischer Getränke ohne Begleitung durch eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person nicht erlaubt, sowie nach § 10 grundsätzlich das Rauchen.
In bestimmten Fällen ja. Dies ist nach dem Jugendschutzgesetz § 4 (1) bei Begleitung durch eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person gestattet. Eine entsprechende Genehmigung (sog. „Muttizettel“) mit Ausweiskopie der Erziehungsberechtigten sollte dann mitgeführt werden.
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