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Fragen und Antworten
FAQs
In unseren FAQ’s finden Sie alle Antworten auf Fragen, die von unseren Gästen häufig gestellt werden, die sich so oftmals am schnellsten klären lassen. . Für weitere Infos sind wir auch gerne telefonisch erreichbar.
In bestimmten Fällen ja. Dies ist nach dem Jugendschutzgesetz § 4 (1) bei Begleitung durch eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person gestattet. Eine entsprechende Genehmigung (sog. „Muttizettel“) mit Ausweiskopie der Erziehungsberechtigten sollte dann mitgeführt werden.
Selbstverständlich. Für mitgebrachte Kuchen und Torten berechnen wir ein Gabelgeld von 3,50 pro Person
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An den Wochenenden ist unser Dresscode Smart Casual. Keine Sportbekleidung.
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